Gehaltsdeckelung bei Abgeordneten der Partei Die Linke
Eine Antwort auf den Beitrag von Cornelia Möhring und Kathrin Vogler in LinksBewegt 01.10.2025
von Thies Gleiss
Erfreulicherweise greifen Conny Möhring und Kathrin Vogler eine in der LINKEN stattfindende Debatte zur Deckelung der Abgeordneten-Einkommen auf, die sich darum dreht, eine politisch-soziale Abgehobenheit von Programm, Selbstverständnis und sozialer Basis einer linken Partei zu verhindern oder zu mindern. Ihr Beitrag hinterlässt allerdings mehr Fragen als Antworten.
Werfen wir zu Beginn einen Blick auf die soziale Zusammensetzung des aktuellen Bundestags. Das Bonmot „Der Bundestag ist mal voller, mal leerer, aber immer voller Lehrer“ trifft auch heute noch zu, wenn generell Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als Basis genommen werden: 179 (von 630) Abgeordneten arbeiteten vor ihrer jetzigen Tätigkeit dort. Das hat den persönlichen Vorteil, dass nach einem eventuellen Ausscheiden aus dem Parlament ein Anrecht auf Wiederaufnahme im öffentlichen Dienst besteht – wenn nicht eine andere Form der „Absicherung“ durch die politische Partei, aus der mensch gekommen ist, gegeben ist. Besonders einfach ist das für Abgeordnete, die aus einem Beamtenstatus in den Bundestag wechselten. 124 Abgeordnete waren zuvor bereits politische Angestellte in Parteien, Parlamentsfraktionen, Parteistiftungen und ähnlichen „gesellschaftlichen Einrichtungen“. 107 Abgeordnete hatten (und haben in aller Regel noch) freiberufliche Tätigkeiten in der Rechtsberatung, Medizin, Architektur, Landwirtschaft und was es sonst alles Schönes gibt. 27 Abgeordnete sind Unternehmer:innen oder waren im leitenden Management in Konzernen. 119 Abgeordnete hatten eine Angestelltentätigkeit in der sogenannten freien Wirtschaft. Die restlichen 74 Abgeordneten sind nicht genau zuzuordnen, weil Rentner:innen oder Erb:innen oder Lottogewinner:innen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.
Eine andere Statistik enthüllt, dass 459 der 630 Abgeordneten in „Unternehmensorganisation, Recht und Verwaltung“ beschäftigt waren, bevor sie Abgeordnete wurden. Wir übersetzen das mal mit „an der Organisation, Verwaltung und Absicherung der bestehenden Verhältnisse beteiligt“.
Ein repräsentativer Querschnitt durch die kapitalistische Klassengesellschaft sieht anders aus. Allein aus dieser parteiunabhängigen Auflistung ergibt sich bereits, dass die Angehörigen der parlamentarischen Blase im hohen Maße Eigen- und Sonderinteressen haben, denen sie sich mal mehr, mal weniger verpflichtet fühlen. Nur selten werden diese Interessen in einen antagonistischen Widerspruch zu den herrschenden Verhältnissen und der in ihnen herrschenden Klasse geraten.
In allen Parteien – rechten wie linken und besonders aus der so geliebten und beanspruchten „Mitte“ – sind die Parlamentsfraktionen und ihr jeweiliger Mitarbeiterstab deshalb ein hartnäckig strukturkonservatives Element. Sie verweigern sich meist erfolgreich allen zu starken strategischen und programmatischen Neuerungen und Ausschlägen, wie auch dem „Gegenteil“ in Form zu strenger prinzipieller Verteidigung von politischen Prinzipien. Gleichermaßen sind sie stets die großen Zuchtmeister gegenüber ihren Ursprungsparteien. Dabei sorgt die üppige Versorgung mit „Staatsknete“ einerseits dafür, dass die Fraktionen immer schlagkräftiger und einflussreicher als Parteivorstände, Parteitage und Mitglieder sind, und andererseits ist diese Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung das wirksamste Mittel, dafür zu sorgen, dass diesem versorgenden Staat nicht allzu viele Sorgen bereitet werden – von einer generellen Ablehnung und Kampfansage an den Staat als Herrschaftsinstrument der herrschenden Klasse ganz zu schweigen.
Es reproduziert sich also das seit Generationen bekannte Bild von Parteien, in denen die Mitglieder nichts, die Vorstände wenig, aber die Fraktionen alles entscheiden. Diese Parteirealität ist natürlich für linke, systemsprengende oder systemverändernde Parteien, oder auch nur das System verändern wollende, immer besonders tragisch.
Grund genug also, darüber nachzudenken, ob durch administrative Mittel im parlamentarischen System selbst, die generelle Entwicklung in Richtung Anpassung, Abgehobenheit und Preisgabe politischer Prinzipien gestoppt oder umgedreht werden kann. Da stehen das liebe Geld und die materielle Privilegierung der Abgeordneten aus naheliegenden Gründen an erster Stelle der Ansatzpunkte.
Zu viel Geld, zu hohe Bezüge?
Conny und Kathrin zeigen auf, wie viel die Abgeordneten im Bundestag an Diäten bekommen. Es sind knapp 12.000 Euro im Monat und daraus verbleiben knapp 7.000 Euro Nettoeinkommen. Das wäre dann die vom Kanzler Merz für sich reklamierte „gehobene Mittelklasse“.
Erinnern wir erst einmal daran, warum es diese Diäten überhaupt gibt. Sie sind eine alte Forderung im Kontext der Bewegung für ein allgemeines, aktives und passives Wahlrecht für Alle. In dem Moment, wo Parteien und Abgeordnete in die Parlamente einziehen, die kein privates oder familiäres Vermögen mitbringen, stellt sich die Frage nach einer Entschädigung für die zeitintensive Tätigkeit als Parlamentarier:in. Die Einführung der Diäten war deshalb ein Begehren der Sozialdemokratie und ihrer Kandidierenden aus der Unterklasse.
In der vorsozialdemokratischen Zeit und den Zeiten mit eingeschränktem, an Besitz und Einkommen gekoppelten Wahlrecht, waren die Parlamente in erster Linie der Ort, an dem sich die Reichen der Gesellschaft trafen und ihre zwischen Grundbesitzerklasse, Bürgertum, Adeligen und Klerus divergierenden Klasseninteressen versuchten auszutragen und auszugleichen. Statt geregelter Diäten für die „Politiker“ (Frauen waren noch die große Ausnahme) gab es eher privatisierte Käuflichkeit, oft auch Erpressung.
Als mit dem allgemeinen Wahlrecht in kürzester Zeit Parteien der Unterklasse Mandate errangen, entstand aus Perspektive der herrschenden Klasse – in den meisten Ländern herrschte bereits die ökonomisch erwachsen gewordene Bourgeoisie, die Klasse der Kapitalist:innen – die Notwendigkeit, das Parlament auf „demokratischen Weg“ gleich wieder zu entmachten. Die Parlamente wurden immer wieder und immer mehr durch außerparlamentarische Strukturen ersetzt, Formate, in denen die herrschende Klasse unter sich war und die wirklichen Entscheidungen herbeiführte und ihnen vorausgehende Machtkämpfe austrug. Die Regierungen und Verwaltung verwandelten die Parlamente zudem in Abnickbuden für die eingereichten Vorgaben. Gleichzeitig wurden die Parteien, die zu sozialreformerisch oder gar revolutionär waren, mit einem ausgeklügelten System der Integration und Bestechung bei Laune gehalten und domestiziert. Es entstanden die „bürgerlichen Arbeiterparteien“, die den bürgerlichen Kapital- und Grundbesitzerparteien beim Regieren und Verwalten ihrer Herrschaft nicht wirklich ins Gehege kamen, aber mit einem System von angeblicher Machtbeteiligung und mittels Diäten gut bezahlter Abgeordnetentätigkeit zu einer systemstabilisierenden Kraft umgemodelt wurden. Die Diäten (und diverse sonstige materielle Privilegien) sollten also ausdrücklich eine Abgehobenheit der Vertreter:innen der Arbeiter:innenklasse erzeugen und haben dies auch tatsächlich kräftig mit angeschoben.
Für die Sozialdemokratie waren die Diäten gleichwohl auch ein gewaltiges Förderprogramm. Sie konnte ihre Parteistrukturen damit aufbauen. Mitglieder der Partei, die auf schwarzen Listen standen oder denen gar Haft oder Ausweisung drohten, wurden mit bezahlten Mandaten abgesichert. Diese Funktion von Abgeordnetenbezügen, Sitzungsgeldern, Diäten und Tantiemen ist bis heute geblieben – auch wenn das mit den schwarzen Listen und Haftdrohung in den meisten Ländern mit entwickelter parlamentarischer Demokratie nur noch selten zutrifft.
Auch die LINKE finanziert sich heute durch diesen steten Zufluss staatlicher Gelder, geschickt vermittelt und getarnt über die persönlichen Zahlungen an die Mandatsträger:innen. Fest vereinbarte Abgaben der Mandatsträger:innen, hoher zusätzlicher Parteibeitrag, Spenden und natürlich die mit den Parlamentsmandaten und Fraktionen verbundenen Ressourcen und Beschäftigungsverhältnisse organisieren diese große Versorgung durch Staatsknete. Dazu kommt in Deutschland die direkte staatliche Parteienfinanzierung, die abhängig von den Erfolgen bei Wahlen und Sammlung von Spenden an die Parteien fließt. Zufluss von Geld bedeutet immer auch Einfluss – niemand sollte dies verschweigen oder verharmlosen.
Zu diesem Komplex der Versorgung mit staatlichen Geldern gehört nicht zuletzt auch die Finanzierung der „parteinahen Stiftung“, die zwar immer ein wenig auf die Gesetzeslage aufpassen muss, ihre Finanzen nicht direkt mit denen der Partei zu vermengen, in der Realität aber ein enges Netzwerk aus Finanzen, Beschäftigungsverhältnissen und materieller Versorgung mit der „Mutterpartei“ bildet.
Schräge Rechnungen
Kathrin und Conny setzen das Nettogehalt der Abgeordneten in ein Verhältnis zu ihrer langen Arbeitszeit (60-70 Stundenwoche, Wochenend- und Abendeinsätze) und den heute üblichen Pflichtabgaben einer oder eines Abgeordneten der LINKEN. Das sind Mandatsträger:innenabgabe bundes- und landesweit, Parteibeitrag, Soli-Fond der Abgeordneten, sonstige Beiträge an Organisationen, Spenden, hohe Zusatzausgaben wegen Leben im Wahlkreis und in Berlin.
Ihr Fazit ist, dass schon heute die Abgeordneten viel, aber nicht zu viel verdienen. Ein:e Facharbeiter:in, ein:e beamtete:r Lehrer:in erzielen ein gleiches, oft auch höheres Nettoeinkommen. Nur die unteren Einkommensschichten der Arbeiter:innenklasse würden durch den Wechsel in das Parlament eine signifikante Einkommenssteigerung erfahren.
Richtig überzeugend sind diese Rechnungen nicht:
Der Vollzeitpolitiker oder die Vollzeitpolitikerin haben eine Arbeitszeit, die nicht oder nur sehr schwer in privat und politisch aufzuteilen ist. Dafür ist die spezifische Entfremdung, die auf der Tätigkeit der Lohnarbeiterin und des Lohnarbeiters lasten, deutlich höher als die im Parlamentsbetrieb. Dort überwiegt eine ziemlich selbstbestimmte Arbeit. Der normale Lohnabhängige arbeitet stattdessen seine rund 40 Stunden für ein kapitalistisches Unternehmen, an das die Arbeitskraft verkauft wird. Danach beginnt die Arbeitszeit als Gewerkschaftsmitglied, als Parteimensch oder als Bewegungsaktivist:in. Ein einigermaßen aktives Parteimitglied kommt damit locker auf die 60-Stunden-Woche und die Wochenend- und Abendeinsätze, die von den Abgeordneten geleistet werden.
Jede Arbeitsstunde für die Partei soll gewürdigt werden, aber die moralische und physische Belastung der politischen Arbeitsstunden von Nicht-Parlamentarier:innen ist oft höher als die durch Arbeitsstunden in der parlamentarischen Arbeit.
Auch die Nicht-Parlamentarier:innen führen einen hohen Anteil ihres Nettoeinkommens für die politische Arbeit in der Partei, Gewerkschaft, Vereinen und für Spenden ab. Die Beitragstabelle der LINKEN ist seit langem in der Diskussion, weil sie zu hohe Pflichtbeiträge von den Mitgliedern abruft.
In der Blase des Abgeordnetenlebens sind zudem zahllose Quellen von zusätzlichen Zuwendungen, Einladungen, Freundschaftsdiensten sowie andere staatliche und private materielle Zuwendungen erschließbar, die einem:r normalen politischen Aktiven außerhalb des Parlaments nicht bereitstehen. Das reicht vom Wissenschaftlichen Dienst, den Freizeitangeboten im Parlament, der legendären Freifahrtkarte bei der Bahn und Fahrdiensten bis hin zur –besonders attraktiven – Möglichkeit von kostspieligen (Dienst)Reisen auf Staatskosten.
Warum Conny und Kathrin diesen zum Scheitern verurteilten Versuch unternehmen, die materielle Versorgung der Abgeordneten und ihre sonstige Privilegierung als heute schon ausreichend begrenzt darzustellen, bleibt unklar. Sie sollten in diesem Kontext deshalb eine einfache Frage beantworten: Warum sind in der Partei diese parlamentarischen Posten – selbst die mickrigsten auf lokaler und bezirklicher Ebene – so überaus beliebt, dass regelmäßig harte, auch persönliche und ätzende, Kämpfe um sie entstehen?
Nicht nur finanzielle, sondern auch politische Eingrenzung
Wesentlich interessanter und diskussionswürdiger als die komischen Einkommensberechnungen sind die weiteren politischen Vorschläge von Kathrin und Conny zur Eingrenzung der parlamentarischen Tätigkeiten.
Sie prangern den Konkurrenzkampf um die parlamentarischen Posten an, ebenso die Dauerschmeichelei, die die Abgeordneten in der Berliner Blase tagein, tagaus umfließt, und der sich besonders dann ausgesetzt wird, wenn nur noch in Berlin ein Wohnsitz genommen wird.
All das ist vielfach beobachtet und beschrieben worden, auch von linken Abgeordneten anderer, früherer linker Parteien oder in anderen Ländern.
Es lassen sich daraus einige Dinge schlussfolgern, die von Kathrin und Conny allerdings nur ansatzweise erfasst werden.
1. Die Regel ist heute, dass die gewählten Abgeordneten in all ihren Entscheidungen von der Partei allein gelassen werden, oder sie ihre Partei höchstens als Reservoir von Unterstützung und Personal nach eigenem Gutdünken benutzen.
Der von einer linken Partei anzustrebende Idealzustand muss diese Regel umkehren, ist aber nach deutschem Recht leider nur unvollständig einzulösen, in anderen Ländern ist diesbezüglich mehr möglich. Dennoch sollte so viel wie möglich in diese Richtung realisiert werden:
Die Parlamentsarbeit muss als kollektives Projekt der Partei gesehen und entwickelt werden. Für die Geldfrage heißt dies, dass die Abgeordneten sämtliche im Kontext ihrer Tätigkeit anfallenden Zuwendungen, staatliche Diäten und alles was es sonst so gibt, an die Partei abführen. Im Gegenzug erhalten sie von der Partei eine Vergütung für ihre Arbeit zurück. Diese Vergütung wird transparent ausgehandelt, orientiert sich an den Tarifabschlüssen der Gewerkschaften und enthält natürlich alle Freibeträge und Staffelungen, die für Behinderung, Krankheit, Kinder, Pflegebedürftige usw. von den konkreten einzelnen Personen benötigt werden.
2. Die Regel ist heute, dass die Abgeordneten alles allein und intransparent entscheiden – etwa was ihre Arbeitsschwerpunkte sind und welche Mitarbeiter:innen eingestellt werden.
Auch diese Regel muss umgekehrt werden:
Die Schwerpunkte der parlamentarischen Arbeit müssen von der Partei festgelegt werden, im Wahlprogramm, aber auch in der daraus folgenden täglichen Praxis. Der Aufbau von Abgeordnetenbüros als „Linke Zentren“ in den Wahlkreisen muss von der Partei koordiniert werden. Die Mitarbeiter:innen sollten ebenfalls für einen Pool von Fachleuten bei der Partei angestellt werden, aus dem sie von den Abgeordneten entliehen werden. Diese Regelung erlaubt auch deutlich bessere Arbeitsbedingungen und unbefristete Arbeitsverträge für Mitarbeitende über die Legislaturperioden hinaus. Die Mitarbeiter können dann auch rotieren, was Abhängigkeiten deutlich reduzieren wird.
3. Die Regel ist heute, dass die LINKE Fraktion sich vollständig den Vorgaben aus der Bundestags- oder Landtagspraxis anpasst, oft sich sogar besonders eifrig unterwirft.
Auch diese Regel muss umgekehrt werden:
Die LINKE benötigt eine demokratische, egalitäre Arbeitsgemeinschaft als Fraktion. Die albernen Hierarchien, die aus guten Grünen im bürgerlichen Parlament gepflegt werden, müssen bewusst gebrochen werden. Keine besonderen Vorsitzendenrechte, Vorsitzende und Arbeitskreisleitungen können sogar mit Losverfahren und rotierend eingerichtet werden. Die Einkommensschere in der parlamentarischen Arbeitsgemeinschaft muss so weit wie möglich reduziert oder abgeschafft werden. Es gab in der Geschichte, auch in Deutschland, sehr große kollektive Unternehmen mit weitgehendem Einheitslohn, die wären ein Vorbild.
4. Die Regel ist heute, dass die Abgeordneten der LINKEN, wenn sie einmal gewählt sind, so gut wie keine Rechenschaft ablegen müssen.
Diese Regel muss durchbrochen werden.
Die Abgeordneten müssen in ihren Kreis- und Landesverbänden verankert bleiben und über ihre Tätigkeit berichten, Aufträge annehmen (auch das natürlich alles rechtskonform!) und sind rechenschaftspflichtig insbesondere dann, wenn solche Dinge wie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen passieren. Diese Basis der Abgeordneten muss auch das Recht haben, das Misstrauen auszusprechen, wenn schon eine Abwahl rechtlich nicht möglich ist.
Diese Regelungen sind nur dann einzulösen, wenn von einer sehr missglückten Praxis abgewichen wird, die die LINKE in der Vergangenheit machte:
Es dürfen nur gut verankerte und in der Partei verwurzelte Mitglieder das Privileg erhalten, Abgeordnete zu werden. Der sich in der Vergangenheit immer als Fehler herausgestellte Quatsch mit „Quereinsteiger:innen“, oder bekannten Leuten aus Bewegungen, die aber außerhalb der Partei sind, schon gar die sogenannten „Prominenten“, die Stimmen anziehen sollen, muss beendet werden.
5. Die schon mehrfach vorgeschlagenen Regelungen zur Begrenzung der parlamentarischen Versumpfung und Verblödung müssen endlich wirksam und von konkreten Wahlen und konkreten Personen unabhängig umgesetzt werden: Befristung der Mandatszeiten auf zwei Legislaturperioden; Trennung von Amt und Mandat, nur 25 Prozent von Leitungsorganen dürfen durch Parlamentarier:innen und deren Mitarbeitende besetzt sein; Eindämmung von Ämterhäufung und breite Streuung der Funktionen unter allen Mitgliedern.
Thies Gleiss, Köln, 15. Oktober 2025